Freiwillige Zulassung
Vorteile bei der freiwilligen Zulassung:
- D -Länderkürzel gedruckt
- H-Kennzeichen ist möglich
- Kennzeichenwechsel im März nicht notwendig
- Saisonkennzeichen sind möglich
- Schadenfreiheitspunkten können gesammelt werden
- Vollkaskoversicherung ist möglich
- Lediglich Fahrzeugschein / Zulassungsbescheinigung Teil 1 muss mitgeführt werden
- Wunschkennzeichen möglich
Offene Fragen:
Benötigt das Fahrzeug dann eine HU/AU?Nein, es bleibt weiterhin ein Kleinkraftrad und muss somit nicht zu HU / AU.
Rechtliche Würdigung:
Nach § 3 Abs. 3 FZV (Fahrzeug-Zulassungsverordnung) können von der Zulassungspflicht ausgenommene Fahrzeuge auf Antrag freiwillig zugelassen werden. Entsprechend § 29 STVZO (Straßenverkehrs-Zulassungs-Ordnung) ist die turnusmäßige Hauptuntersuchung nicht durchzuführen, da es sich weiterhin um ein Kleinkraftrad handelt.
Ggf. muss nach § 21 StVZO und § 4 Abs. 5 FZV ein Gutachten zur Erlangung der Betriebserlaubnis getätigt werden. Kosten liegen bei etwa 25 Euro.
Problemfelder:
Den wenigsten Zulassungsbehörden ist die freiwillige Zulassung geläufig. Hier bietet sich eine „Vorwarnung“ per Mail bei der Zulassungsbehörde an. (Wichtig hier – E-Mail-Verkehr bitte bei der Zulassung mitführen).
Bei einigen Versicherungen ist die freiwillige Zulassung ebenso unbekannt und Bedarf einer Rücksprache.
Kostenersparnis:
Eine Kostenersparnis tritt aufgrund der anfänglichen Verwaltungskosten erst nach ca. 3 Jahren ein. Hier ist jedoch der Abbau der Schadensfreiheitsklassen nicht eingerechnet.
Kosten:
- KBA-Gebühr (ca. 2,60 Euro)
- Zulassung (ca. 27,00 Euro)
- Zuschlag bei einem ungetypten Fahrzeug (ca. 15,30 Euro)
- Wunschkennzeichen (ca. 10,20 Euro)
- Klebesiegel (ca. 0,30 Euro)
- Kennzeichen-Prägung (ca. 21,50 Euro)