Freiwillige Zulassung

Vorteile bei der freiwilligen Zulassung:

  • D -Länderkürzel gedruckt
  • H-Kennzeichen ist möglich
  • Kennzeichenwechsel im März nicht notwendig
  • Saisonkennzeichen sind möglich
  • Schadenfreiheitspunkten können gesammelt werden
  • Vollkaskoversicherung ist möglich
  • Lediglich Fahrzeugschein / Zulassungsbescheinigung Teil 1 muss mitgeführt werden
  • Wunschkennzeichen möglich

Offene Fragen:

Benötigt das Fahrzeug dann eine HU/AU?
Nein, es bleibt weiterhin ein Kleinkraftrad und muss somit nicht zu HU / AU.

Rechtliche Würdigung:

Nach § 3 Abs. 3 FZV (Fahrzeug-Zulassungsverordnung) können von der Zulassungspflicht ausgenommene Fahrzeuge auf Antrag freiwillig zugelassen werden. Entsprechend § 29 STVZO (Straßenverkehrs-Zulassungs-Ordnung) ist die turnusmäßige Hauptuntersuchung nicht durchzuführen, da es sich weiterhin um ein Kleinkraftrad handelt.

Ggf. muss nach § 21 StVZO und § 4 Abs. 5 FZV ein Gutachten zur Erlangung der Betriebserlaubnis getätigt werden. Kosten liegen bei etwa 25 Euro.

Problemfelder:

Den wenigsten Zulassungsbehörden ist die freiwillige Zulassung geläufig. Hier bietet sich eine „Vorwarnung“ per Mail bei der Zulassungsbehörde an. (Wichtig hier – E-Mail-Verkehr bitte bei der Zulassung mitführen).

Bei einigen Versicherungen ist die freiwillige Zulassung ebenso unbekannt und Bedarf einer Rücksprache.

Kostenersparnis:

Eine Kostenersparnis tritt aufgrund der anfänglichen Verwaltungskosten erst nach ca. 3 Jahren ein. Hier ist jedoch der Abbau der Schadensfreiheitsklassen nicht eingerechnet.

Kosten:

  • KBA-Gebühr (ca. 2,60 Euro)
  • Zulassung (ca. 27,00 Euro)
  • Zuschlag bei einem ungetypten Fahrzeug (ca. 15,30 Euro)
  • Wunschkennzeichen (ca. 10,20 Euro)
  • Klebesiegel (ca. 0,30 Euro)
  • Kennzeichen-Prägung (ca. 21,50 Euro)